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Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebuehr
§6 Mitgliedsbeiträge
1.Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.2.2008 beträgt der Jahresbeitrag für den Verein Draconarii 36,00 Euro. Er ist zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Betrag wird nicht gezwölftelt und anteilig berechnet, sondern beträgt immer 36,00 Euro.
Härtefälle zahlen 24,00 Euro Jahresbeitrag. Dieser ist ebenfalls zum 1. April des Kalenderjahres fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Betrag wird nicht gezwölftelt und anteilig berechnet, sondern beträgt immer 24,00 Euro. Über den Härtefall entscheidet der Vorstand im Einzelfall mit einfacher Mehrheit.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,00 Euro.
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.
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